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1. Allgemeiner Teil

1.1 Klettern ist eine Risikosportart und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird durch die nachfolgenden Kletterregeln bestimmt. Die Kletterregeln sind für jeden Besucher und Benutzer der Kletteranlage bindend.

2. Haftung

2.1 Der Aufenthalt in der Anlage und die Benutzung der Einrichtungen, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung.

 2.2 Schadensersatzansprüche gegen die NaturFreunde Würmtal e.V., gegen Mitglieder, dessen Organe, sowie gegen die Verantwortlichen, sind ausgeschlossen.

 2.3 Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. die ihnen anvertrauten Personen.

 2.4 Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Kletterbereich und in Bereichen, in denen Gegenstände oder Kletterer herunterfallen können, ist untersagt. Kleinkinder dürfen sich dort ebenfalls nicht aufhalten und nicht dort abgelegt werden.

3. Benutzerberechtigung

3.1 Benutzungsberechtigt sind nur Personen mit einer gültigen Eintrittskarte. Die Eintrittskarte muss während der Dauer des Aufenthalts in der Kletteranlage jederzeit vorgelegt werden können. Die Benutzung der Anlage ist auch außerhalb der geregelten Öffnungszeiten kostenpflichtig. Die Preise für die Benutzung der Kletteranlage hängen am Eingang der Kletteranlage aus.

 3.2 Klettern und sichern darf nur, wer die notwendigen Knoten und Sicherungstechniken beherrscht und einhält und wer nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen steht.

 3.3 Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen zur Aufsicht befugten volljährigen Person benutzen.

 3.4 Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Kletteranlage nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Formulare für die Einverständniserklärung, sind in der Kletteranlage erhältlich oder können über das Internet heruntergeladen werden (www.nfwt.de).

 3.5 Bei Gruppen ist der/die jeweilige Leiter/Leiterin der Gruppe für die Einhaltung der Benutzungsordnung verantwortlich.

 3.6 Die Anlage darf nur von den NaturFreunden Würmtal e. V., von Schulen, von Jugendgruppen, von gemeinnützigen Vereinen oder Privatpersonen zum Klettern verwendet werden. Die kommerzielle Nutzung bedarf einer besonderen Genehmigung.

 3.7 Die unbefugte Nutzung der Kletteranlage sowie die Nutzung entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung, wird mit einer erhöhten Klettergebühr in Höhe von € 50.-- geahndet. Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Ansprüchen, insbesondere auf Schadensersatz, sowie sofortigen Verweis aus der Kletteranlage und Hausverbot bleiben daneben vorbehalten.

4. Zutritt

4.1 Gäste der Kletteranlage dürfen nur während der von den NaturFreunden Würmtal e.V. festgelegten Öffnungszeiten die Anlage betreten (ausgenommen sind angekündigte und genehmigte Kurse, Veranstaltungen und Klettergruppen). Die Öffnungszeiten hängen am Eingang der Kletteranlage aus.

 4.2 Mitglieder der NaturFreunde Würmtal e.V. dürfen die Kletteranlage außerhalb der geregelten Öffnungszeiten nur nutzen, wenn Sie im Besitz einer Jahreskarte sind. (ausgenommen davon sind Belegungszeiten der unter Punkt 4.3 aufgeführten Veranstaltungen).

 4.3 Mitglieder und Gäste haben keinen Zutritt zur Kletteranlage

● beim Schülerklettern des Feodor-Lynen-Gymnasium

● zu den Kurszeiten Montag und Donnerstag

● bei angekündigten und genehmigten Kursen

● Familien- und Jugendveranstaltungen

● während angekündigter Wartungsarbeiten

4.4 Die Trainer üben das Hausrecht aus. Sie sind angehalten, Gäste und Mitglieder während der Kurse und Veranstaltungen aus der Anlage zu verweisen.

 4.5 Bei Gewitter- oder Blitzgefahr darf die Anlage nicht benutzt werden. Hierfür hat jeder Nutzer eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen.

5. Klettern mit Seil

5.1 Das Klettern im Vorstieg ist mit Sturz- und Verletzungsrisiken verbunden. Im eigenen Interesse ist deshalb eine anerkannte Sicherungstechnik zu verwenden. Jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik  und Sicherungstaktik selbst verantwortlich.

 5.2 Das Sichern des Kletterpartners im Sitzen oder im Liegen ist unzulässig.

 5.3 Das Klettern ohne Partner unter Verwendung einer Selbstsicherung ist untersagt.

 5.4 Es sind ausnahmslos alle Zwischensicherungen zu verwenden. In den Zwischensicherungen darf jeweils nur ein Seil eingehängt werden.

 5.5 Jede Umlenkung besteht aus zwei Umlenkhaken. Das Seil muss in beide Haken eingehängt werden. An den Umlenkungen darf nur ein Seil eingehängt werden. Es dürfen keine Karabiner in die Umlenkungen gehängt werden.

 5.6 Beim Klettern im Toprope (das Seil ist bereits in der Umlenkung eingehängt) muss zusätzlich die oberste Zwischensicherung (Expresse auf 9 m) eingehängt sein.

 5.7 Es darf nicht über die Umlenkung hinaus geklettert werden.

 5.8 In eine bereits besetzte Route darf nicht eingestiegen werden.

 5.9 Die verwendeten Seile müssen mindestens 22 Meter lang sein.

6. Klettern ohne Seil

6.1 Das Bouldern (seilfreies Klettern) ist nur in Absprunghöhe erlaubt. Erwachsene müssen mit den Händen innerhalb der unteren drei Plattenreihen (3 m) bewegen.

 6.2 Kinder dürfen mit den Händen nicht über die zweite Plattenreihe (2 m) hinaus bouldern.

7. Leihmaterial

7.1 In begrenztem Umfang können bei der Aufsicht Ausrüstungsgegenstände gegen Gebühr und einen hinterlegten Lichtbildausweis ausgeliehen werden. Der Ausleihende ist verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand des übernommenen Materials zu prüfen.

8. Veränderungen und Beschädigungen

8.1 Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Sie können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Die NaturFreunde Würmtal e.V. übernehmen keine Gewähr für die Festigkeit der Griffe.

 8.2 Mit herabfallendem Klettermaterial ist stets zu rechnen.

 8.3 Die Aufsicht ist umgehend zu informieren, wenn Beschädigungen an den Griffen, Haken Expressschlingen, am Leihmaterial usw. festgestellt werden.

 8.4 Tritte und Griffe sowie die Umlenkeinrichtungen dürfen von den Nutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.

9. Sauberkeit

9.1 Das Rauchen auf der Anlage und im Vereinsheim der NaturFreunde Würmtal e.V. ist untersagt.

 9.2 Die Anlage und das Gelände um den Kletterturm ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in den vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.

 9.3 Das Mitnehmen von Tieren in die Anlage ist nicht gestattet.

 9.4 Fahrräder müssen vor der Anlage abgestellt werden. Sie dürfen nicht mit in die Anlage genommen werden.

 9.5 Aus Gründen der Hygiene ist das Klettern ohne Schuhe nicht gestattet.

 9.6 Die Toiletten im Vereinsheim der NaturFreunde Würmtal e.V. stehen den Benutzern und Besuchern der Kletteranlage zur Verfügung. Diese sind sauber zu halten.

 9.7 Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei  Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.

10. Hausrecht

10.1 Den Bitten und Anweisungen der Aufsicht ist unbedingt Folge zu leisten. Die Aufsicht übt das Hausrecht aus. Sie ist angehalten, Gäste, die wiederholt gegen die Benutzungsordnung oder die Kletterregeln verstoßen, aus der Anlage zu verweisen.

 

Planegg, 02.03.2015

NaturFreunde Würmtal e.V.

 

Stand: 02.03.2015

 

Download der Benutzerordnung (PDF)



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